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Erbrecht

Auch wenn ein Testament bzw. ein Erbvertrag eine sehr persönliche Angelegenheit ist, sollte man seine Wünsche und Ziele mit jemandem besprechen. Am besten mit jemandem, der sich gut mit dem Erbrecht auskennt.

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Unser Ansatz

Notare sorgen dafür, dass Ihre Wünsche eindeutig und rechtssicher zu Papier gebracht werden. So können Sie sicher sein, dass nach dem Erbfall diejenigen erbrechtlichen Folgen eintreten, die Sie sich vorgestellt haben. Hierdurch kann belastender Streit in der Familie vermieden und die Übernahme und Auseinandersetzung des Nachlasses erleichtert werden.

Schon gewusst? Auch wenn es zunächst verwirrend klingen mag - ein notarielles Testament spart vielfach Geld im Vergleich zu einem selbst verfassten Testament. Denn bei einem handschriftlichen Testament muss nach dem Erbfall regelmäßig ein sog. Erbschein beantragt werden, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Liegt ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag vor, wird demgegenüber regelmäßig kein Erbschein benötigt.

Notarielle Leistungen

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Nachfolgeplanung für Unternehmer
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilsübertragungen
  • Vermächtniserfüllungsverträge
  • Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbausschlagungen
  • Pflichtteilsverzichtsverträge

Wir sind für Sie da.

Gerne können Sie uns zu Ihren erbrechtlichen Fragen ansprechen.
Telefonisch, online und vor Ort.

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