
Sie möchten ein Dokument – z.B. eine Reisevollmacht für Ihr Kind – notariell beglaubigt unterschreiben.
Für solche nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten wird in der Regel ein Geschäftswert von 5.000 € als Minimalbetrag anzunehmen sein.
Gut zu wissen: Wenn wir für Sie auch eine Apostille oder eine Legalisation einholen sollen, entstehen hierfür Notarkosten in Höhe von 25,00 € (KV 25207 GNotKG). Das Landgericht, das die Überbeglaubigung vornimmt, berechnet Kosten in etwa gleicher Höhe.

Gerne können wir Ihre Fragen zu Notarkosten im persönlichen Gespräch klären. Sprechen Sie uns einfach an!