Notarkosten

Beglaubigung der Unterschrift

Zwei Eheringe liegen auf einem Schreibtisch. Im Hintergrund ist erkennbar, wie ein Ehepaar einen Ehevertrag unterschreibt.

Fallbeispiel

Sie möchten ein Dokument – z.B. eine Reisevollmacht für Ihr Kind – notariell beglaubigt unterschreiben.
Für solche nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten wird in der Regel ein Geschäftswert von 5.000 € als Minimalbetrag anzunehmen sein.

Gebührenrechnung

Beglaubigung der Unterschrift
KV-Nr.: 25100 GNotKG (0,2 Gebühr)
20,00 €
Dokumentenpauschale ca. 5,00 €
insgesamt 25,00 €
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Gut zu wissen: Wenn wir für Sie auch eine Apostille oder eine Legalisation einholen sollen, entstehen hierfür Notarkosten in Höhe von 25,00 € (KV 25207 GNotKG). Das Landgericht, das die Überbeglaubigung vornimmt, berechnet Kosten in etwa gleicher Höhe.

Portraitbild von Dr. Moritz Jäschke in Xanten

Ihr Ansprechpartner

Dr. Moritz Jäschke
Notar

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