Wir besprechen mit Ihnen, wer und unter welchen Bedingungen für Sie handeln soll, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte.
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Sie sorgen sich darum, was passiert, wenn Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können? Eine sog. General- und Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass Sie sich diese Sorgen nicht mehr machen müssen. Wir besprechen mit Ihnen, wer und unter welchen Bedingungen für Sie handeln soll, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte. Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass man für den Notfall vorgesorgt hat und sich eine Vertrauensperson um alles kümmern kann, sodass keine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht sollten Sie in keinem Fall verzichten, um für sämtliche Eventualitäten gewappnet zu sein. Das Risiko späterer Streitigkeiten über die Frage Ihrer Geschäftsfähigkeit oder die Gefahr des Verlusts der Vollmacht werden nur hierdurch effektiv ausgeschlossen. Um Sie zusätzlich abzusichern, registrieren wir die Vollmacht für Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Viele Menschen haben das nachvollziehbare Bedürfnis, außerdem festzulegen, in welchen Situationen sie keine lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen durch Ärzte wünschen. Um selbstbestimmt zu regeln, was man möchte und was nicht, kann man eine sog. Patientenverfügung verfassen. Die Unterschrift unter dieses Dokument sollte notariell beglaubigt werden, um keine Zweifel daran zu lassen, dass Sie selbst Ihre Wünsche geäußert haben. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne dabei, die Patientenverfügung zu entwerfen, damit Sie in jedem Fall die – auch in rechtlicher Hinsicht – richtigen Worte wählen.
Gerne können Sie uns zu Ihren Fragen rund um Vorsorge ansprechen.
Telefonisch, online und vor Ort.
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