Zwei Eheringe liegen auf einem Schreibtisch. Im Hintergrund ist erkennbar, wie ein Ehepaar einen Ehevertrag unterschreibt.
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Familienrecht

Viele Menschen denken, es sei unromantisch, im Zusammenhang mit der Eheschließung das Thema "Ehevertrag" zu besprechen. Jede Ehe ist aber immer auch ein Vertrag.

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Unser Ansatz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Ehevertrags können Sie ganz individuell auf Ihre Lebensumstände anpassen. Denn nicht jede Beziehung ist wie die andere. Daher funktionieren auch die "Standardregelungen", die das Gesetz im Ausgangspunkt für alle Ehen vorsieht, nicht für jede Beziehung in gleichem Maße. Im Übrigen kann man mit Eheverträgen nicht nur die berechtigten eigenen finanziellen Interessen, sondern auch den Partner absichern. Insoweit ist auch ein Ehevertrag manchmal in Vertragsklauseln gefasste Romantik.

Sollten Sie die Entscheidung getroffen haben, sich scheiden zu lassen, ist oftmals eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine gute Grundlage, um die negativen Auswirkungen der Trennung möglichst klein zu halten. Denn durch eine klare Regelung der wechselseitigen Interessen können Streitpunkte für die Zukunft vermieden und die Belastungen durch die Scheidung verringert werden.

Notarielle Leistungen

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Trennungsvereinbarungen
  • Partnerschaftsverträge
  • Regelungen zur elterlichen Sorge
  • Adoptionen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Kinderwunschvereinbarungen bzw. Inseminationsvereinbarungen

Wir sind für Sie da.

Gerne können Sie uns zu Ihren familienrechtlichen Fragen ansprechen.
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